Beantragung der Therapie

Sollten Sie mit ihrem Kind bzw. als Selbstbetroffener eine Therapie in unserem Haus beginnen wollen, finden Sie nachfolgend alle wichtigen Informationen. Falls sie lediglich an einer Diagnose interessiert sein sollten, wenden Sie sich bitte an eine Praxis bzw. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. als Erwachsener an eine der Hamburger Diagnosestellen für Erwachsene. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass es inzwischen bundesweit Autismus-Therapiezentren gibt. Das Hamburger Autismus Institut mit seinen Hamburger Therapiestandorten und seiner Außenstelle Lüneburg kann nur tätig werden, wenn die autistischen Menschen in Hamburg und Umgebung bzw. Lüneburg und Umgebung wohnen (nächste Autismus-Therapiezentren: Kiel, Lübeck,  Stade, Bremen, Bremerhaven, Hannover und Oldenburg).

Falls keine Diagnose  vorliegt: wenn noch keine Diagnose Autistische Störung (Frühkindlicher Autismus), Hochfunktionaler Autismus/Asperger-Syndrom (Asperger-Störung) oder Atypischer Autismus gestellt wurde oder lediglich der Verdacht auf eine dieser Störung geäußert wurde, ist es wichtig bei einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis, einem Sozialpädiatrischen Zentrum, einer entsprechenden Abteilung einer Klinik bzw. als Erwachsener bei der einer der Hamburger Diagnosestellen für Erwachsene diesen Verdacht überprüfen zu lassen. Wir beraten Sie gerne, auf welche Voraussetzungen Sie achten sollten, damit am Ende eine Diagnose steht, die auch von den offiziellen Stellen (z. B. der Behörden) anerkannt wird. Eine Diagnostik für Kinder und Jugendliche ist bei uns nur im Ausnahmefall möglich, nämlich dann, wenn der Kostenträger uns mit der Diagnostik beauftragt. Für Erwachsene bieten wir bei uns eine Diagnostik für Selbstzahler an.

Therapieantrag: Liegt die Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung vor, so können Sie mit unserer Unterstützung gleich eine therapeutische Förderung  beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragen.

Sobald uns die Kostenbewilligung durch den zuständigen Sozialhilfeträger vorliegt, können wir Sie/ihr Kind auf die Warteliste setzen.

Folgende Voraussetzungen sind dafür nötig

  • Laden Sie sich unseren Fragebogen mit unserem Anschreiben von der Homepage herunter und drucken ihn aus. Falls sie dazu keine Möglichkeit haben, schicken Sie uns bitte einen an Sie selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag (DIN A5) mit der Anfrage um Zusendung unseres Fragebogens.
  • Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie uns mit den angeforderten Unterlagen per Post zu.
  • Nach Eingang der Unterlagen werden wir Ihnen so zeitnah, wie es uns möglich ist, die Unterlagen zur Beantragung der Therapie beim zuständigen Sozialhilfeträger zuschicken. Bitten füllen Sie diese aus und senden Sie sie zusammen mit dem Diagnosebericht an den zuständigen Sozialhilfeträger. Ergeben sich daraus noch Fragen, wenden Sie sich gerne an uns.
  • Sie können auch direkt beim zuständigen Sozialhilfeträger (für Hamburg: Fachamt Eingliederungshilfe, Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg oder Jugendamt, für außerhalb: Sozialamt/Fachamt für Teilhabe oder Jugendamt) beantragen und uns dann den Fragebogen zusammen mit dem Diagnosebericht und der Kostenzusicherung zuschicken. Ergeben sich daraus noch Fragen, wenden Sie sich gerne an uns.

Fragebogen für Eltern und gesetzliche Betreuer*innen

Fragebogen für betroffene Antragsteller*innen ab 18 Jahren

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen und den Diagnosebericht per Mail als PDF an:
stergatos(at)autismus-hamburg.de

oder  auf dem Postweg an:
Hamburger Autismus Institut
Alsterdorfer Markt 4
22297 Hamburg

Wir bitten Sie darum den Fragebogen gut leserlich auszufüllen und mindestens eine Mailadresse anzugeben, an die wir Ihnen die Antragsunterlagen senden können.

Sobald eine Kostenzusicherung vorliegt und ein Therapieplatz frei ist, kann die Therapie in unserem Haus beginnen.